Unsere Gäste...
...dürfen sich hier gerne eintragen.
Ihre Meinung interessiert uns und sicher auch andere Tierhalter.
Glücklicherweise hat sich die Denkweise vieler Tierhalter gewandelt und der würdevolle Umgang mit Haustieren, auch nach deren Tod, wird von immer mehr Menschen in die Tat umgesetzt.
Ein besonderer Dank gebührt an dieser Stelle auch den Tierärzten. Ohne deren Bemühungen um die Bekanntmachung der Alternative zur TBA, wäre die Kremierung und Bestattung von Haustieren noch immer in den meisten Regionen nicht möglich.

Haftung für OnlineGästebuch
Betreiber eines Internet - Gästebuches/Forums sind für Einträge anderer Personen verantwortlich. Nach dem Landgericht Trier (Az: 4 O 106/00, Urteil vom 16.05.2001) hat in einer am 14. August 2002 verkündeten Entscheidung nunmehr auch das Landgericht Düsseldorf eine Haftung für Einträge in Internet - Gästebüchern/Foren bejaht. Deutlicher als das Landgericht Trier hat das Landgericht Düsseldorf klargestellt, dass jemand, der auf seiner privaten "Homepage für Dritte die Möglichkeit bietet, sich in ihr Gästebuch/Forum mit jedweden Beiträgen einzutragen" Teledienstanbieter im Sinne von § 5 TDG ist. Ein Disclaimer, wie er oft unter Gästebüchern und ähnlichen Foren zu finden ist, sei nach Ansicht des Landgerichts Düsseldorf nicht ausreichend, sich von beleidigenden Äußerungen zu distanzieren.